Aktuelle Zuschauerfrage zum Befristungsrecht: im Arbeitsvertrag des Betroffenen befand sich eine Klausel, mit der er versicherte, mit dem Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis gehabt zu haben. Über den ersten Arbeitsvertrag hinaus war nun wohl auch bei folgenden weiteren Befristungen diese Klausel enthalten. Der Arbeitnehmer wollte nun wissen, welche Konsequenzen es habe, wenn er weitere befristete Arbeitsverträge mit dieser – dann erkennbar unsinnigen – Klausel unterschreibe. Im Ergbenis keine, der Vertrag bleibt ansonsten gültig und der Arbeitgeber kann darauf auch keine Anfechtung oder Kündigung stützen. Die Erklärung im Video:
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
Muss ich nach Feierabend ans Telefon gehen, wenn mein Chef anruft? Bin ich verpflichtet, auf E-Mails zu antworten, die außerhalb